Bei der Volksschule mitbestimmen können
Die Bundesverfassung gewährleistet den Kantonen die Schulhoheit. Neuerdings bestimmt die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Volksschule im ganzen Land. Die EDK ist ein kantonsübergreifendes Direktorium, das allein von den kantonalen Verwaltungen gemanagt wird. Weder das eidgenössische noch die kantonalen Parlamente können Erlasse der EDK beraten, geschweige denn verändern. Völlig ausgeschlossen ist die demokratische Mitbestimmung der Stimmbürgerinnen und –bürger, so auch der Eltern, Lehrmeister und Lehrer.
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Die Initiative «Lehrplan vors Volk» unterschreiben
Unser Zürcher Volksschulgesetz verpflichtet unsere Schulen, sorgfältig ausgebildete junge Leute ins Leben zu entlassen, die als mündige Bürger im Berufsleben bestehen und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Deshalb ist die Mitsprache der Bevölkerung unabdingbar.
Sie wollen darüber entscheiden? Mit der Initiative «Lehrplan vors Volk» wird das möglich.