Bei der Volksschule mitbestimmen können


Sie wollen bei der Volksschule mitreden und die Diskussion nicht den Bildungsbürokraten überlassen?

 

Die Bundesverfassung gewährleistet den Kantonen die Schulhoheit. Neuerdings bestimmt die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Volksschule im ganzen Land. Die EDK ist ein kantonsübergreifendes Direktorium, das allein von den kantonalen Verwaltungen gemanagt wird. Weder das eidgenössische noch die kantonalen Parlamente können Erlasse der EDK beraten, geschweige denn verändern. Völlig ausgeschlossen ist die demokratische Mitbestimmung der Stimmbürgerinnen und –bürger, so auch der Eltern, Lehrmeister und Lehrer.

Unser Zürcher Volksschulgesetz verpflichtet unsere Schulen, sorgfältig ausgebildete junge Leute ins Leben zu entlassen, die als mündige Bürger im Berufsleben bestehen und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Deshalb ist die Mitsprache der Bevölkerung unabdingbar.
 
  • Die zu erreichenden Ziele werden in 3- oder 4-Jahreszyklen und nicht in Jahreszielen festgelegt; ein Umzug innerhalb einer Gemeinde, eines Kantons oder verschiedener Kantone wird erschwert.
  • Unzählige diffus formulierte und von Bildungsfachleuten in Frage gestellten «Kompetenzen» stehen im Vordergrund. Grundlegende für das Berufsleben wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten (Einmaleins, Prozentrechnen, Schreibsicherheit usw.) sind nicht mehr zentral
  • Die Ziele für den Kindergarten sowie der 1. und 2. Klasse werden zusammengeführt; damit wird die vom Zürcher Volk abgelehnte Grundstufe wieder eingeführt.
  • Viele der neuen Lernziele sollen durch fragwürdiges, selbstentdeckendes Lernen unter Einbezug von Heilpädagogen und Fachlehrern erreicht werden; das bewährte Klassenlehrersystem verschwindet immer mehr.

  

Die Initiative «Lehrplan vors Volk» unterschreiben

Die Initiative «Lehrplan vors Volk» fordert einen Lehrplan, der vom Kantonsrat genehmigt werden muss und dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Bei weitreichenden Änderungen, gerade wenn sie umstritten sind, jeden betreffen und die Öffentlichkeit interessieren, müssen jedoch das Volk oder seine Vertreter mitbestimmen können. Nur das entspricht der demokratischen Tradition der Schweiz und nur so  erhalten Neuerungen den notwendigen Rückhalt und entsprechende Akzeptanz.
 

Mit der Initiative «Lehrplan vors Volk» erhält Ihre Meinung ein Gewicht. Eine qualitativ hochstehende Volksschule ist das Fundament für das Gedeihen und die Zukunft unseres Landes.

 

Unser Zürcher Volksschulgesetz verpflichtet unsere Schulen, sorgfältig ausgebildete junge Leute ins Leben zu entlassen, die als mündige Bürger im Berufsleben bestehen und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Deshalb ist die Mitsprache der Bevölkerung unabdingbar. 

Sie wollen darüber entscheiden? Mit der Initiative «Lehrplan vors Volk» wird das möglich.